Nebenberuflich als virtuelle Assistenz: Du spielst schon länger mit dem Gedanken, dich als virtuelle Assistenz selbständig zu machen, hast jedoch Bedenken, den großen Sprung vom Angestelltendasein in die totale Selbständigkeit zu machen? Dann ist die nebenberufliche Tätigkeit für dich das Richtige. Der Vorteil ist, dass du keine große Investition tätigen brauchst (für deinen Start reichen ein Laptop und eine stabile Internetverbindung völlig aus) und du dein reguläres Einkommen beibehalten kannst. Du kannst deine Nebentätigkeit als VA flexibel nach Feierabend oder am Wochenende ausführen. Somit kannst du ausprobieren, ob dir diese Arbeit Spaß macht, ob sie zu dir passt und du hast immer noch die finanzielle Sicherheit im Rücken.
Bevor du beginnst, gibt es allerdings einige Dinge zu beachten. Da ich selbst nebenberuflich als virtuelle Assistenz gestartet bin, kenne ich die anfänglichen Fragen, die du dir stellst. Mit diesem Artikel möchte ich dir eine Hilfestellung geben, wie du in deine nebenberufliche Selbständigkeit einfach starten kannst. Du erhältst Klarheit über die Tätigkeit einer virtuellen Assistenz, erfährst, welche Schritte vor dem Start deines Nebengewerbes notwendig sind und bekommst Informationen und praktische Tipps zur Umsetzung.
Was macht eine virtuelle Assistenz?
Virtuelle Assistenten sind unabhängige, selbständige Dienstleister, die remote arbeiten und Unternehmen, sowie Privatpersonen bei ihren täglichen Aufgaben unterstützen. Eine virtuelle Assistenz ist also räumlich unabhängig, die Entfernung zwischen ihr und den Auftraggebern spielt keine Rolle. Die Erledigung aller Aufgaben und die Kommunikation erfolgen ausschließlich virtuell, also online.
Die virtuelle Assistenz kann eine breite Palette an Aufgaben übernehmen wie z. B. Recherche, Datenerfassung und -verwaltung, Terminplanung, E-Mail-Management, Betreuung der Social Media-Kanälen, Dokumenten- und Präsentationserstellung, Grafikdesign, Kundenakquise und vieles mehr.
Was ist deine Motivation?
Mache dir erstmal Gedanken darüber, aus welchen Gründen du dich nebenberuflich als virtuelle Assistenz selbständig machen willst. Die Beweggründe können vielfältig sein: Du möchtest dir ein zweites Standbein aufbauen und eine extra Einnahmequelle generieren? Bist du in deinem Hauptjob nicht ausgelastet? Möchtest du eine Abwechslung zu deinem Angestelltendasein? Du möchtest was neues Lernen? Oder deiner Leidenschaft folgen? Es gibt kein „richtig“ und kein „falsch“ bei der Beantwortung dieser Fragen. Es geht lediglich darum, dein persönliches WARUM für deine Entscheidung zu finden. Dein Warum und deine Motivation helfen dir dabei, dein Business erfolgreich aufzubauen.
Erste Schritte ins Nebengewerbe als Virtuelle Assistenz: Was ist zu beachten?
- Informiere deinen Arbeitgeber
Informiere den Arbeitgeber über deine geplante Nebenbeschäftigung und bitte um Zustimmung. In der Regel darf ein Arbeitgeber die Ausübung einer Nebentätigkeit nicht verbieten, es sei denn, die Arbeitsleistung wird durch den Nebenjob erheblich beeinträchtigt. Außerdem darf der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber bei seiner nebenberuflichen Tätigkeit keine Konkurrenz machen und auch nicht für den Wettbewerb arbeiten.
- Gewerbeanmeldung
Für deine nebenberufliche Selbständigkeit musst du ein Gewerbe anmelden. Keine Sorge, das geht schnell und ist recht unkompliziert. Die Anmeldung erfolgt in der Regel beim Gewerbeamt deines Wohnorts. Das Formular erhältst du bei deiner Gemeinde vor Ort oder online. Am besten, du erkundigst dich auf der Homepage deiner Stadt oder Gemeinde, wie die Anmeldung erfolgen soll. Die Gebühr variiert je nach Wohnort und Bundesland und liegt bei ca. 30 €.Nach der Anmeldung solltest du das Gewerbe beim Finanzamt anmelden. Dort wirst du ebenfalls ein Formular ausfüllen, oft wird dieses Formular automatisch zugesendet, nach Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde – auch das kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Am besten du fragst, gleich bei der Anmeldung nach.
- Einzelunternehmer und Kleinunternehmerregelung
Die meisten virtuellen Assistenten starten ihre Selbständigkeit als Einzelunternehmer und wählen die Kleinunternehmerregelung. Bei der Kleinunternehmerregelung darf dein Umsatz im ersten Kalenderjahr (im Gründungsjahr) 22.000 € nicht überschreiten (Stand Februar 2023).
- Sozialversicherungen
Da du als Angestellter in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert bist, müssen bei nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit in den meisten Fällen keine zusätzlichen Beiträge bezahlt werden. Es ist dabei zu beachten, dass für deine Tätigkeit als Kleingewerbetreibender höchstens 20 Stunden pro Woche erlaubt sind und die Einnahmen das Gehalt vom Hauptjob dabei nicht übersteigen dürfen. - Steuer
Einkommensteuer:
Die zu bezahlende Einkommensteuer richtet sich nach dem Einkommen, das du in deiner Selbständigkeit erzielst.Umsatzsteuer / Vorsteuer:
Wenn du die Kleinunternehmerregelung gewählt hast, brauchst du keine Umsatzsteuer zahlen, kannst andererseits jedoch auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.Gewerbesteuer:
Gewerbesteuer brauchst du erst zahlen, wenn der Jahresfreibetrag überschritten ist. Dieser liegt momentan bei 24.500 Euro, Stand Februar 2023